Bis zum Jahre 1874 war die Bürgergemeinde Sils i.D. - wie alle Gemeinden des Kantons - allein für die Belange des Gemeinwesens zuständig.
Einige Neubürger brachte die Zwangseinbürgerung von 1853. Nicht zuletzt spielten bei Einbürgerungen vermögensrechtliche, aber auch konfessionelle Gründe eine Rolle, Erst das
Niederlassungsgesetz schuf eine neue, eben die politische Gemeinde, welcher die meisten öffentlichen Aufgaben übertragen wurden, die bis anhin die Bürgergemeinde besorgt hatte.
Name | seit |
Sutter Rico | 2009 |
Künzler Rudolf Hs. | 2001 |
Conrad Johann | 1990 |
Conrad Thomas F. | 1971 |
Christoffel Markus | |
weitere in Bearbeitung | |